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  1. Unsere Grundsätze

Unsere Grundsätze

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1986 in Genf angenommen wurden. Die abgebildeten Piktogramme wurden durch das DRK 2015 anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Annahme der Grundsätze entwickelt und sind im Gegensatz zu dem Text nicht durch die Statuten der Bewegung festgelegt. Sie basieren auf einem verbandsinternen Wettbewerb.

  • Menschlichkeit
    Menschlichkeit

    Wir dienen Menschen, aber keinem System.
    Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

  • Unparteilichkeit
    Unparteilichkeit

    Wir versorgen das Opfer, aber genauso den Täter.
    Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

  • Neutralität
    Neutralität

    Wir ergreifen die Initiative, aber niemals Partei.
    Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeit wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

  • Unabhängigkeit
    Unabhängigkeit

    Wir gehorchen der Not, aber nicht dem König.
    Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen zu handeln.

  • Freiwilligkeit
    Freiwilligkeit

    Wir arbeiten rund um die Uhr, aber nie in die eigene Tasche.
    Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

  • Einheit

    Wir haben viele Talente, aber nur eine Idee.
    In jedem Land kann es nur eine Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muß allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

  • Universalität

    Wir achten Nationen, aber keine Grenzen.
    Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.